Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsvorsorge zur Wohnbaufinanzierung

Sollten Sie in keinem herkömmlichen Angestelltenverhältnis tätig seien, ist diese Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sehr interessant, da Sie bei andauernder Arbeitsunfähigkeit einen vollständigen Verdienstentfall in Kauf nehmen müssen. Denn für Selbstständige gibt es nach wie vor keine gesetzliche Vorsorge im Fall von Berufsunfähigkeit. Doch auch für junge Berufstätige unter 40 Jahren ist eine Berufsunfähigkeitsvorsorge interessant, da bei unerwarteter Krankheit, die zu Berufsunfähigkeit führt, die gesetzliche Pension, wegen zu kurzer Versicherungsdauer, meist für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

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Laufzeit und Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich sagt man: Je kürzer die Laufzeit, desto günstiger die Versicherungsprämie der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Wählen Sie die Versicherungslaufzeit allerdings nicht zu kurz, da die Risikoversicherung nur dann greift, wenn der Schadensfall innerhalb der vereinbarten Laufzeit eintritt.

Folgende Faktoren beeinflussen die sehr individuelle Prämie:

  • Beruf des Versicherungsnehmers
  • Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis
  • Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Höhe der monatlichen Rente im Ernstfall
  • Alter des Versicherungsnehmers

Bedeutung der Berufsunfähigkeitsvorsorge für die Wohnbaufinanzierung

Eine Berufsunfähigkeit kann beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit eintreten. Können Sie aufgrund dessen Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben, werden durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Einkommenslücke und Ihr Lebensstandard gesichert. Somit sind Sie in der Lage auch in solchen Fällen Ihre monatlichen Kreditraten bezahlen zu können und Ihr zu finanzierendes Eigenheim behalten zu können. Sind Sie in solchen Fällen nicht ausreichend versichert, wird das monatliche Haushaltseinkommen zu gering, um Ihre Immobilienfinanzierung abbezahlen zu können. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein die monatlichen Raten Ihres Immobilienkredits zurückzahlen zu können, droht Ihnen schlimmstenfalls die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.

 

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