Förderungen

Wohnbauförderung

In Kombination mit der Wohnbauförderung günstige Immobilienkredite erhalten und den Traum zum Eigenheim realisieren.

Was bringt die Wohnbauförderung?

Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen.

In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.

Die Wohnbauförderung ist durch die jeweiligen Landesgesetze unterschiedlich und ist deshalb bei den Förderstellen der Landesregierungen zu beantragen.

Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie über Möglichkeiten der Förderung, um gemeinsam mit der Wohnbauförderung zur richtigen Immobilienfinanzierung zu gelangen.

Erfahren Sie hier Informationen zur Wohnbauförderung, sowie wichtige Links, Kontaktdaten und Telefonnummern zu den Förderstellen.

Die Wohnbauförderung im Kreditrechner

Sie haben die Möglichkeit bei unserem kostenlosen Kreditrechner Wohnbauförderungen in Abzug zu bringen. Somit können Sie feststellen, welche Kreditrate ohne Wohnbauförderung für Sie zum Tragen kommen würde.

Welche Vorteile bringt die Verbindung von Wohnbauförderung und Fixzinskredit

Koppelt man einen Fixzinskredit mit der Wohnbauförderung, so ist eine sehr genaue Planbarkeit der Immobilienfinanzierung erreichen. Fixe Zinsen müssen im Vorhinein vereinbart werden.

Gerne wird ein Fixzinssatz auf in einem Bauspardarlehen vereinbart, welcher insgesamt über eine Zinsobergrenze von 6% per anno verfügt.

Genaue Informationen erhalten Sie von unseren Finanzierungsexperten.

Informationen zur Wohnbauförderung

Finden Sie wertvolle Informationen und Links zur Wohnbauförderung der einzelnen Bundesländer.  Insgesamt ist zu beachten, dass bei der Wohnbauförderung viele Regelungen gelten, damit diese gewährt werden kann. Die Höhe des Einkommens, die österreichische Staatsbürgerschaft oder Bürger eines EU/EWR-Staates, sowie die Bauweise der Immobilie können eine Auswirkung haben.

Wohnbauförderung Wien

Die Abteilung MA50 ist die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus im Bundesland Wien. Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.

Mit unserem Online-Kreditrechner können Sie die Wohnbauförderung miteinbeziehen.

Sie erreichen die Abteilung MA 50 – Magistrat der Stadt Wien unter folgender Adresse:

Muthgasse 62/1
1190 Wien

Callcenter der Wohnbauförderung Wien:

  • Neubauförderung – Tel: +43 1 4000- 74840
  • Wohnungsverbesserung – Tel: +43 1 4000 – 74860

Förderungen für Neubau:

Die Wohnbauförderungsmittel des Landes Wien zielen auf die Bereitstellung leistbarer Wohnungen mit hohen ökologischen Standards ab. Zusätzlich ermöglichen sie Privatpersonen, den Traum vom eigenen Heim ein Stück näher zu kommen.

Anbei der Link: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

Eigenmittelersatzdarlehen:

Wien bietet auch ein Eigenmittelersatzdarlehen zur Wohnraumfinanzierung

Beim Erwerb einer geförderten Wohnung sind Baukosten und Grundkosten zu bezahlen. Für die Aufbringung dieser Kosten ist ein Darlehen des Landes Wien möglich, das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen oder Ein-Prozent-Landesdarlehen.

Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht. Wer ein Eigenmittelersatzdarlehen erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Der Antrag wird nicht bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) eingereicht, sondern bei den zuständigen Kreditinstituten.

Anbei der Link zur Homepage für Wien:

http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/landesdarlehen/

Kontaktdaten:

MA 50 – Magistrat der Stadt Wien
Muthgasse 62
1190 Wien

Callcenter der Wohnbauförderung Wien:

  • Neubauförderung – Tel: +43 1 4000- 74840
  • Wohnungsverbesserung – Tel: +43 1 4000 – 74860

Wohnbauförderung Burgenland

Wohnqualität ist ein bestimmender Faktor in punkto Lebensqualität und somit ein Grundbedürfnis der Menschen. Mit der Wohnbauförderung Burgenland fördert das Land die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum. Leistbare Eigenheime und Wohnungen sollen für eine ständige Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sorgen.

Die Wohnbauförderung soll Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraums unterstützen!

Für genaue Informationen können Sie die zuständige Abteilung für Wohnbau der Landesregierung Burgenland unter folgendem Kontakt erreichen:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Landhaus NEU – Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel: +43 57 600 2800
Mail: post@wbf@bgld.gv.at

Link zur Homepage für das Burgenland:

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbaufoerderung/

Wohnbauförderung Niederösterreich

Wohnbauförderung Eigenheim

In Niederösterreich wird umweltschonendes und energiesparendes Bauen von neuen Eigenheimen gefördert. Durch eine energiebewusste und nachhaltige Bauweise erreichen Sie eine hohe Wohnqualität. Auch die zukünftigen laufenden niedrigen Kosten rechnen sich. Überdies wird die Umwelt geschont. Damit Sie Ihr Eigenheim leichter finanzieren können, hilft das Land Niederösterreich und speziell mit der Förderung für Ihr Passivhaus.

Anbei der Link zur Homepage:

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim/Wohnbaufoerderung_Eigenheim.html

Wohnbauförderung Wohnungsbau

Weitere Förderungen gibt es für die Errichtung eines Wohnbaus (Mehrfamilienhaus). Finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen im nachstehenden Link:

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Wohnungsbau/wohnungsbau_5_rechtsgrundlagen.html

Was im Punktesystem bewertet wird

Bei der Wohnbauförderung In Niederösterreich gibt es ein Punktesystem. Aktuell wird jeder Punkt mit EUR 12,80 bewertet.

Bewertungen erfolgen in den Bereichen:

  • Energiekennzahl
  • Nachhaltigkeit
  • Barrierefreies Bauen
  • Lagequalität
  • Betreutes Wohnen

Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Wohnungen beträgt 80 m².
Das Höchstausmaß der geförderten Fläche bei Reihenhäusern beträgt 105 m².
Das Mindestausmaß der geförderten Fläche beträgt 35 m².

Bei Veränderung der möglichen Förderung im Zuge des Förderverfahrens bei der Endabrechnung um bis zu 3 % erfolgt weder eine Nachförderung noch ein Widerruf.

Die genauen Angaben erfahren Sie auf der Website der Niederösterreichischen Landesregierung mit diesem Link:

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Wohnungsbau/wohnungsbau_1_artundpunktesystem.html#263224

Die Kontaktstelle des Landes für den Wohnungsbau:

Am der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten

Abteilung Wohnungsförderung

Tel: +43 2742 22133
Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at

Wohnbauförderung Oberösterreich

Das Land Oberösterreich vergibt an „förderbare Personen“ günstige Landesdarlehen, um den privaten Wohnbau für nahezu jedermann leistbar zu machen. Anschließend finden Sie einige nützliche Informationen zu den verschiedenen Förderungsangeboten des Landes Oberösterreich.

Nutzen Sie jetzt unseren Online-Kreditrechner und beziehen Sie die Wohnbauförderung direkt in Ihre Berechnung mit ein.

Förderungen im Bereich Neubau:

Hierbei werden Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft gefördert, indem die Oberösterreichische Landesbank AG nach Prüfung durch das Land Oberösterreich ein zinsgünstiges Hypothekardarlehen vergibt. Dieses ist mit einer Laufzeit von 30 Jahren versehen und wird mit Zinsenzuschüssen des Landes Oberösterreich gefördert.

Förderungen rund um´s Wohnen:

Gefördert wird in diesem Fall unter anderem der Einbau einer Alramanlage in ein Eigenheim, oder aber auch bauliche Maßnahmen bezüglich Lärmschutz. Genauer gesagt der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.

Genauere Angaben und Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Landesregierung Oberösterreich unter folgendem Link:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/12819_DEU_HTML.htm

Die Kontaktstelle des Landes für Förderungen:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Beratungsstelle Wohnbauförderung

Landhausplatz 1
4021 Linz
+43 732 7720-0

Wohnbauförderung Salzburg

Im Land Salzburg werden seit über 50 Jahren Wohnungen und Eigenheime mit Unterstützung der Wohnbauförderung errichtet und saniert. Somit leistet das Land Salzburg einen großen Beitrag für eine hochwertige Infrastruktur im Wirtschaftsstandort Salzburg. Um den privaten Wohnbau weiter zu unterstützen, werden aktuell Einkommensgrenzen angehoben und ein Zusatzdarlehen eingeführt.

Wohnbauförderungen für Kauf und Errichtung:

Generell wird der Erwerb neu errichteter Wohnungen und Reihenhäuser, der Erwerb bestehender Wohnungen, die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern und die Errichtung von Bauernhäusern gefördert.

Wohnbauförderungen für Sanierung:

Die Sanierung von Wohnhäusern, umfassende energetische Sanierung und Sanierung eines Bauernhauses sind, wenn alle Voraussetzungen gegen sind, förderbare Projekte.

Die Landesregierung Salzburg empfiehlt jedem Förderungswerber eine Erstberatung beim SIR, dem Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen. Diese Beratung beinhaltet die Prüfung der persönlichen Förderungsvoraussetzungen und Berechnung der möglichen Höhe der Förderung. Ebenfalls erhalten Sie beim SIR Antworten auf technische und juristische Fragen.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Salzburger Institutes für Raumordnung & Wohnen: http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/sir_haupt.htm

Kontaktstelle für Salzburger Landesförderungen:

SIR – Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen

Schillerstraße 25,
5020 Salzburg
+43 662 623455

Wohnbauförderung Tirol

Das Ziel der Wohnbauförderung Tirol und der Landesregierung Tirol ist es, der Tiroler Bevölkerung einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitativen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dazu werden verschiedene Förderungsmöglichkeiten wie Kredite, Zuschüsse oder Beihilfen angeboten. Außerdem bildet die Wohnbauförderung ein wichtiges Steuerungsinstrument für viele gesellschaftspolitische Bereiche.

Die Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol verantwortet die Abwicklung von Förderungsansuchen im Neubau-, Wohnhaussanierung- und Beihilfenbereich. Die Mitarbeiter der Abteilung sind stets bemüht, Sie kompetent und umfassend zu beraten und Ihnen ein modernes Bürgerservice zu bieten.

Was wird gefördert?

  • Eigenheime
  • Vorhaben in verdichteter Bauweise
  • Kauf einer objektgeförderten Wohnung
  • Dienstnehmerwohnungen
  • Wohnhaussanierung
  • Wohnbeihilfen
  • Annuitätenbeihilfe

Zusatzförderungen

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der Landesregierung Tirol:

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Kontaktdaten der Landesregierung Tirol:

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 5082732

wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Wohnbauförderung Vorarlberg

Die Vorarlberger Landesregierung legt großen Wert darauf, Ihren Bürgern erschwingliche Häuser und Wohnungen bereitstellen zu können. Außerdem ist dem Land der ökologische Wohnbau ein Anliegen. Somit werden nur Personen gefördert, welche umweltschonend bauen. Darüber hinaus fördert das Land Tirol das barrierefreie Bauen, um das generationsübergreifende Wohnen gewährleisten zu können.

Das Land Tirol empfiehlt jedem Förderungswerber eine kostenlose Beratung bei den regionalen Energieberatungsstellen bzw. beim Institut für Sozialdienste in Anspruch zu nehmen.

Finden Sie wertvolle Tipps und Informationen auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung:

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/start.htm

Kontaktdaten der Vorarlberger Landesregierung:

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Info-Center Wohnbauförderung

Römerstraße 15,
6901 Bregenz
+43 5574 511-8080

wohnen@vorarlberg.at

Wohnbauförderung Steiermark

Die Fachabteilung Energie und Wohnbau des Landes Steiermark stellt sicher, Ihrer Bevölkerung leistbaren und modernen Wohnraum zu schaffen. Insbesondere das Wohl der Jungfamilien liegt der Landesregierung hierbei stark am Herzen.

Förderung für Eigentumswohnungen

Um eine Förderung zum Kauf einer Eigentumswohnung zu erhalten, müssen Sie unbedingt bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung angemeldet, oder bei einem Gemeindeamt vorgemerkt sein. Erfüllen Sie dann noch die Kriterien zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen, haben Sie die Möglichkeit verschiedene Annuitätenzuschüsse in Anspruch zu nehmen.

Förderung von Jungfamilien

Als Jungfamilie definiert das Land Steiermark Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch unverheiratete Partner und Alleinerzieher, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind, werden als Jungfamilie eingestuft.

Gefördert werden in diesen Fällen Hausstandsgründungen, die noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Förderung wirkt sich in Form eines Zinsenzuschuss des Landes aus.

Förderung von Eigenheimen

Auch Liegenschaftseigentümer und Bauberechtigte und deren nahe Angehörige werden bei der Unterstützung durch die Wohnbauförderung des Landes Steiermark berücksichtigt. Somit wird für die Neuerrichtung eines Eigenheimes ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag gewährt.

Besuchen Sie auch die Homepage der Landesregierung Steiermark und holen Sie sich wertvolle Informationen bzgl. Wohnbauförderung:

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837517/DE/

Kontaktdaten der Landesregierung Steiermark:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Fachabteilung Energie und Wohnbau

Hofgasse 16
8010 Graz
+43 316 877-3713

Wohnbauförderung Kärnten

Die Wohnbauförderung des Landes Kärnten fällt in den Verantwortungsbereich der Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen. Diese Abteilung kümmert sich ebenfalls um Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten, Miet- und Wohnrecht und Wohnraumbeschaffung.

Förderung von Eigenheimen

Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes mit einer oder zwei Wohnungen deren Nutzfläche 130 m² nicht übersteigt. Wird diese Quadratmeteranzahl überschritten, so ist die Förderungshöhe entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung zu kürzen. Werden alle Kriterien zur Vergabe einer Wohnbauförderung erfüllt, so wird Ihnen einerseits ein zinsbegünstigter Förderungskredit und andererseits Annuitätenzuschüsse zu den Rückzahlungsraten sonstiger Hypothekarkredite gewährt.

Eigenmittelersatzkredit des Landes Kärnten

Der Eigenmittelersatzkredit stellt einen Kredit zur Finanzierung eines vorgeschriebenen Baukostenbeitrages im mehrgeschossigen Wohnbau dar.

Förderungen von Wohnhaussanierungen

Generell wird hiermit die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen gefördert. Für folgende Projekte kann eine Wohnbauförderung in Anspruch genommen werden:

  • Allgemeine Verbesserungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes
  • Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen
  • Umfassende energetische Sanierung
  • Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung Kärnten:

http://www.ktn.gv.at/42054_DE-SERVICE-Foerderungen?detail=2

Kontaktdaten der Landesregierung Kärnten:

Amt der Kärntner Landesregierung

Abt. 2 – Wirtschaft und Wohnbau
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt
+43 50 536-12481

abt2.wohnbau@ktn.gv.at

Hier finden Sie einen Wohnbauförderungsrechner von einem unserer Finanzierungspartner der Bank Austria:

http://www.bankaustria.at/rechner-wohnbaufoerderungsrechner.jsp

Die wichtigsten Links zur Wohnbauförderung

Nachstehend finden Sie die Links der Homepages für die Wohnbauförderung der jeweiligen Bundesländer. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Wohnbauförderung selbst einbringen müssen.

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